Allgemeine Geschäftsbedingungen der AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs
GmbH :
(Stand 01.10.2009)
Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen der AiNet Telekommunikations-Netzwerk
Betriebs GmbH (nachfolgend AiNet GmbH genannt), auch wenn diese Lieferungen
bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB
erfolgen. Abweichungen von den AGB der AiNet GmbH gelten nur bei schriftlicher
Anerkennung durch die AiNet GmbH. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im
Sinne von § 1 Abs 1 Z 2 KSchG gelten die AGB nur insoweit, als sie nicht den
Bestimmungen des ersten Hauptstückes des KSchG widersprechen.
Vertragsgegenstand:
Die AiNet GmbH betreibt technische Einrichtungen (Rechnersysteme) mit dem
Zweck, den Zugang zum Internet (als Provider) zu ermöglichen. Die AiNet GmbH
ermöglicht die Mitnutzung dieser Gerätschaften zu den Bedingungen dieses
Vertrages, damit der Kunde einen Zugang zum Internet hat.
Pflichten der AiNet GmbH:
Die AiNet GmbH ist verpflichtet, angemessene technische Einrichtungen
herzustellen, vorzuhalten und deren Mitnutzung durch den Kunden und dessen
Kunden während der Vertragsdauer zu gestatten. Die technischen Einrichtungen
sind ununterbrochen zu betreiben, ausgenommen bei Ausfall des öffentlichen
Stromnetzes durch mehr als fünf Minuten, Wartungs- und Reparaturarbeiten
sowie Austausch wichtiger Gerätegruppen (insbesondere Server und
Plattenstationen). Die dabei auftretenden Betriebsunterbrechungen sind möglichst
kurz zu halten.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Sofern im Auftrag nicht anderes vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten
Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Versandkosten.
Nähere Angaben zu den Preisen der einzelnen Leistungen finden sich überdies im
auf der Homepage von AiNet GmbH veröffentlichen Muster "Anschlussvertrag
Bestellstein". Die AiNet GmbH behält sich Preisänderungen vor, wobei die
Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen
bei längerfristigen Bestellungen verändern können. Preisänderungen zum Nachteil
des Kunden sind nur nach den Bestimmungen dieser AGB für die
Vertragsänderung laut dem Punkt "Vertragsänderung" zulässig. Sofern nicht
anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung
von Software prompt nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung,
deren Intervall maximal 3 Monate beträgt, ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug
ist die AiNet GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wozu etwa
bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten,
insbesondere für Mahnung (nach den bei der AiNet GmbH üblichen Sätzen),
Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen
zusätzlich zu verrechnen.
Darüber hinaus ist die AiNet GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, unter Setzung
einer zweiwöchigen Frist nach erfolgloser Mahnung, Leistungen aus
Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch
wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die
ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung
auflaufenden Beträge Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene
Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital
angerechnet. Verzugszinsen betragen 12% p.a., zumindest jedoch 3% über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.Gegen Ansprüche der AiNet GmbH
kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dieses
Aufrechnungsverbot erstreckt sich nicht auf Gegenforderungen von Verbrauchern
iSd KSchG, die in rechtlichem Zusammenhang mit Forderungen der AiNet GmbH
stehen oder von der AiNet GmbH anerkannt wurden oder im Falle der
Zahlungsunfähigkeit der AiNet GmbH. Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit
zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer im Eigentum der AiNet
GmbH.
Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen bei AiNet GmbH
schriftlich binnen vier Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden.
Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der oben genannten Frist gilt als
Anerkennung der Rechnung. Sollten sich nach einer Prüfung durch AiNet GmbH
die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen
einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von AiNet GmbH, den Rechtsweg zu
beschreiten oder die RTR-GmbH zur Streitschlichtung gemäß § 122 TKG 2003
anzurufen. Verbraucher werden über diese Frist und die Rechtsfolgen einer
unterlassenen Einwendung gesondert hingewiesen. Wird der Regulierungsbehörde
ein Einspruch gegen die Rechnung von AiNet GmbH zur Kenntnis gebracht, so wird
ab diesem Zeitpunkt die Fälligkeit des in Rechnung gestellten und bestrittenen
Betrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer:
Vertragsbeginn ist das Datum der Zusendung der Zugangsberechtigung
(Benutzername und Passwort). Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Nach Ablauf dieser
Mindestvertragsbindung kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsteilen
unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten
schriftlich gekündigt werden.
Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG:
Hat der Kunde den Vertrag weder in den Räumlichkeiten von AiNet GmbH noch bei
einem Messe- oder Informationsstand von AiNet GmbH abgeschlossen, kann er
innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der
Ausfolgung des Vertrags, frühestens jedoch mit dem Vertragsabschluss. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb des oben genannten
Zeitraums an AiNet GmbH abgesendet werden. Der Kunde hat kein
Rücktrittsrecht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat bzw wenn er vor dem
Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den
Vertragsparteien stattgefunden haben.
Rücktrittsrecht gemäß § 5e KSchG:
Sofern der Kunde seine Vertragserklärung im Fernabsatz abgegeben hat, ist er
berechtigt, innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag
zurückzutreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht, wenn mit der
Ausführung der Dienstleistung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird (§ 5f KSchG).
Die AiNet GmbH kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist
oder eines Termins aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe liegen
insbesondere vor, wenn
• der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt;
• die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder
Eingriffe Dritter (zB. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise
stillgelegt oder entfernt werden müssen.
Bei Beendigung des Vertrags sind die im Eigentum der AiNet GmbH stehenden
Geräte (Kabelmodem) vom Kunden an die AiNet GmbH zurückzugeben.
Vertragsänderung:
Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten werden mindestens zwei
Monate vor ihrer Wirksamkeit auf der Homepage der AiNet GmbH kundgemacht.
Der Kunde wird mindestens 1 Monat vor In-kraft-Treten der Änderungen
hinsichtlich jener Vertragsinhalte, die ihn nicht ausschließlich begünstigen, in
geeigneter Form informiert und ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des
In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen.
Die Bereitstellungsfrist wird im Anschlussvertrag geregelt.
Haftungsbeschränkung:
Die AiNet GmbH haftet für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Bei
Einschränkung der Kapazitäten oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es
zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung von
Leistungen der AiNet GmbH kommen. Für diese Fälle ist eine Haftung von AiNet
GmbH ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz bzw grobe Fahrlässigkeit
(oder betreffend Personenschäden auch auf leichte Fahrlässigkeit) seitens AiNet
GmbH zurückzuführen sind. AiNet wird sich jedoch bemühen, Störungen und
Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben.
Die Speicherung der Mieterdaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen
Datenverarbeitung. Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie
zufälliges Versagen der Einrichtung auftreten.
Datenschutz und Datensicherheit:
Stamm- und Verkehrsdaten werden für Zwecke der Erbringung der Dienste und
der im Zusammenhang stehenden Leistungen von AiNet GmbH verarbeitet und
übermittelt. Stammdaten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere des § 97 Abs 2 TKG, spätestens jedoch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, außer diese Daten werden noch
benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu
bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die gesamte
Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen Schutz zu
gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Passwörter geheim zu
halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht
entstehen.
Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten können fatale
Fehler enthalten. Es sind Fälle mit verbotenem Inhalt und Programme, deren
Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekannt geworden. Die AiNet
GmbH haftet in keiner Weise, weder für den Inhalt der via Internet empfangenen
Daten, noch dafür, dass ins Internet, auch auf seinen Rechner eingespeicherte
Daten jemals wieder, sei es im ganzen oder auch nur in Teilen, verfügbar sind,
soweit die Gründe in der Sphäre des Nutzers liegen und AiNet kein Verschulden
trifft. Die AiNet GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und
Folgeschäden. Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen
Rechtsgründen, die AiNet GmbH nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig
ausdrücklich an.
Sperre und Einschränkung:
Die AiNet GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung des
Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen zu sperren und die
eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze,
Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit
odgl. zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS
Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die ein UN-Embargo verstoßen,
unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden,
deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig und für die AiNet GmbH oder den
Kunden das Risiko von Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von
gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Straf- und Untersuchungsverfahren, in
sich birgt.
Nutzung des Internet-Zugangs:
Beim Internet-Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren
wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung
noch ungeklärt ist. Der Kunde verpflichtet sich aber, jede missbräuchliche
Verwendung der Internetdienste zu unterlassen. Insbesondere sind verboten
a) die Übermittlung von Nachrichten, die die öffentliche Ordnung und
Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden oder welche gegen die Gesetze
verstoßen;
b) jede Belästigung oder Verängstigung anderer Kunden;
c) jede Verletzung der nach dem TKG 2003 und internationalen Verträgen
bestehenden Geheimhaltungspflicht.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Leistungen der AiNet GmbH auf die
bloße zur Verfügungstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer
Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken. („Auch die Post haftet
nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten Gespräche“).
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand
für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der AiNet GmbH (Judenburg)
örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der
Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als
vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im
Ausland wohnt.